Conditions of Use

I. Allgemeines

1.  Dieser Online Shop richtet sich ausschließlich an Industrie, Handwerk, Handel, freie Berufe, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen sowie sonstige gewerbliche Endabnehmer zur Verwendung im Rahmen der selbständigen, beruflichen oder jeder sonstigen gewerblichen Tätigkeit. Er ist nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gerichtet.

2.  Für alle Lieferungen und Leistungen des Verwenders (Jansen & Buscher GmbH & Co. KG, Hafenstraße 73 in 47809 Krefeld) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.

3.  Der Inhalt dieser Verträge ist der Kauf der von dem Verwender im Online Shop präsentierten Waren auf dem Versandweg. Die Produktabbildungen sind teilweise beispielhafte Abbildungen und können im Einzelfall von den gelieferten Produkten abweichen.

4.  Eine gesonderte Produktbeschreibung der einzelnen Produkte ist auf der Webseite  abrufbar.

5.  Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, erkennt der Verwender nicht an, es sei denn, sie werden besonders vereinbart und von dem Verwender schriftlich bestätigt. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie, der Kunde, die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an.

 

II. Vertragsschluss

1.  Die Präsentation der Produkte im Online Shop beinhaltet kein rechtsverbindliches Angebot, sondern stellt vielmehr eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei dem Verwender Waren zu bestellen.

2.  Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per E-Mail, Telefax oder Telefon gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab.

3.  Der Kunde erhält nach Bestellung über das Internet eine Eingangs-/Auftragsbestätigung mit den für ihn notwendigen Angaben (Artikel, Menge, Preis, Lieferzeit). Der Kunde prüft diese aufmerksam und teilt dem Verwender unverzüglich etwaige Abweichungen zu seiner Bestellung schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) mit, da anderenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird.

4.  Der Verwender ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verwenders. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verwender zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit seinem Zulieferer.

6.  Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eine von ihm gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.

 

III. Preise

1.  Alle auf den Internet-Seiten des Verwenders angegebenen Preise sind in Euro (€) ausgewiesene Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer für Bestellungen über das Internet. Diese Preise sind ausschließlich für Bestellungen im Rahmen des E-Commerce gültig.

2.  Die Preise gelten ab Werk. Preisbasis sind die Hüttenmetallnotierungen.

 

IV. Lieferung / Versandkosten

1.  Lieferfristen gelten als voraussichtlicher Liefertermin, falls dieser nicht ausdrücklich als fester („fixer“) Liefertermin schriftlich bestätigt wird.

2.  Der Versand ist grundsätzlich ab Werk. Porto und Frachtkosten sind vom Kunden zu tragen. Erfolgt die Versendung der Ware per Nachnahme im Inland, wird eine Pauschale von 4,- Euro erhoben. Verpackung erfolgt je nach den Erfordernissen in Kisten, Kartons, Paletten oder Latten. Die Verpackung wird gesondert berechnet. Für den Fall der Rücksendung der Verpackung trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Anspruch auf Gutschrift bei Rücksendung besteht grundsätzlich nicht.

4.  Der Mindestbestellwert für Deutschland beträgt 50,- Euro.

5.  Für Lieferung außerhalb Deutschlands beträgt der Mindestbestellwert 100,- Euro. Erfolgt die Versendung der Ware per Nachnahme, wird eine Pauschale von 8,- Euro erhoben.

6.  Es besteht die Möglichkeit der Durchführung von Teillieferungen.

 

V. Abnahme

1.  Soll die Ware nach besonderen Bedingungen geprüft werden, erfolgt die Abnahme beim Verwender. Sachliche Abnahmekosten werden nicht in Rechnung gestellt, persönliche Reise- und Aufenthaltskosten des Abnahmebeauftragten sowie Kosten und Gebühren vom Kunden zugezogener behördlicher oder sonstiger Stellen gehen zu Lasten des Kunden.

2.  Wird auf Abnahme beim Verwender verzichtet, gilt die Ware als abgenommen, sobald sie das Werk verlässt.

 

VI. Transport / Gefahrübergang

1.  Handelt es sich bei dem erworbenen Produkt um einen sperrigen Gegenstand, so ist der Verwender berechtigt, dieses zu Transportzwecken zu zerlegen. Die Montage des Produkts bei dem Kunden erfolgt auf dessen eigene Rechnung.

2.  Für die zu liefernden Produkte wird seitens des Verwenders keine Transportversicherung abgeschlossen.

3.  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Kunde hat die Versicherung der Ware durch den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf Anfrage nachzuweisen.

4.  Dem steht es gleich, wenn sich der Kunde im Verzug der Annahme befindet.

 

VII. Rechnungsstellung

1.  Bestellte Ware wird per Nachnahme, Vorkasse oder im Falle von Kunden mit Kundennummer auf Rechnung geliefert.    

2.  Im Übrigen ist die Rechnung netto zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Danach befindet sich der Kunde automatisch in Verzug, das heißt einer verzugsbegründenden Mahnung, bedarf es nicht.

3.  Die Zahlung auf Rechnung kann per Banküberweisung oder Kreditkarte erfolgen.

4. Der Kunde (= Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen) hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Insoweit behält sich der Verwender jedoch vor, gegebenenfalls einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

VIII. Kreditgrundlage

1.  Ergeben sich Zweifel an der bei Vertragsabschluss vorausgesetzten Kreditwürdigkeit des Kunden durch Auskünfte oder aus vor Vertragsabschluss liegenden Tatsachen, aus Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Vergleich, Konkurs, Geschäftsauflösung oder Übergang, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen usw. oder bezahlt der Besteller fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht, ist der Verwender berechtigt, Vorauszahlungen, Sicherheit oder Barzahlung, ohne Rücksicht auf andere frühere Vereinbarungen zu verlangen.

2. Unter den gleichen Voraussetzungen ist der Verwender jederzeit berechtigt, das Lager des Kunden zu besichtigen, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Anrechnung des Verwertungsbetrages herauszuverlangen und in einer dem Verwender geeignet erscheinenden Form auf Kosten des Kunden sicherzustellen sowie die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu untersagen und Bekanntgabe der Kreditgeschäfte zu verlangen.

 

IX. Mängelgewährleistung

1.  Für Mehr- oder Mindermengen gelten die DIN-Normen +/- 10%. Der Kunde ist gehalten, offensichtliche Mängel der Kaufsache, die bereits bei deren Übergabe vorliegen, unverzüglich ab Zugang der Ware, gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2. Für Mängel der Ware leistet der Verwender nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3.  Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im Übrigen gelten insoweit die gesetzlichen Gewährleistungs-vorschriften.

4.  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

5.  Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verwender nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

X. Eigentumsvorbehalt

1.  Der Verwender behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Werden Waren des Verwenders mit anderen zu einer einheitlichen Sache vermischt oder verbunden, so wird der Verwender Miteigentümer zu wertentsprechenden Anteilen, auch wenn andere Waren als Hauptsache anzusehen sind. Werden Waren des Verwenders so verarbeitet, dass das Eigentum des Verwenders an ihnen erlischt, so erwirbt der Verwender Eigentum an den neu entstehenden Sachen mit dem Anteil, der dem Wert der Waren des Verwenders entspricht. Werden die dem Verwender dann oder anteilig gehörenden Waren veräußert, so wird die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung schon jetzt bis zur Höhe des Wertanteils der Ware des Verwenders am Gesamtveräußerungs-preis an den Verwender abgetreten. Beim Kunden eingehende Entgelte (Sachen, Bargeld oder Bankforderungen) werden als Eigentum des Verwenders entgegengenommen. Alle Sache (Waren, Geld ect.) die dem Verwender ganz oder anteilig gehören, sind von dem Kunden gesondert aufzubewahren. Sobald eine Übergabe erforderlich ist, wird diese dadurch ersetzt, dass die Waren usw. vom Kunden für den Verwender entgeltlich in Verwahrung genommen werden.

2.  Sollte der Kunde eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an den Verwender ab. Der Kunde ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Kunde bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an den Verwender zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Der Verwender ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

3. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist der Verwender sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Verwender gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

4.  Die Geltendmachung der Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferanten gegen den Kunden angerechnet.

 

XI. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das Landgericht/ Amtsgericht Krefeld vereinbart.

 

XII. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Verpflichtungen einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche wird Krefeld vereinbart.

 

XIII. Datenschutz

1.  Der Verwender weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass er Daten des Kunden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes speichert.

2.  Der Verwender behält sich jedoch vor, Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu übermitteln. Der Kunde ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.

 

XIV. Sonstige Bestimmungen

     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

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